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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Glier Elektronik Stand: Mai 2021

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, bei ständiger Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich und im jeweiligen Einzelfall schriftlich anerkannt sind/werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

Wir weisen die Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) darauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und nur firmenintern weiter geben.

2. Zustandekommen von Verträgen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sie gelten als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten des Kunden. Die Gegenstände sind nur solange verfügbar, solange der Vorrat reicht. Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag des Kunden schriftlich angenommen, eine Annahmeerklärung des Kunden schriftlich bestätigt oder die bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben.

2.3. Sämtliche zwischen uns und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, solange der Kunde ein Unternehmer ist.

2.4. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte und Maße sind im Rahmen der Handelsüblichkeit nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart sind.

3. Widerruf

Der Käufer ist berechtigt, solange es sich um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, seine Erklärung zu widerrufen. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit dem Empfang der Ware. Eine ordnungsgemäße Belehrung bezüglich des Widerrufsrechts sowie eine Musterwiderrufs-Erklärung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite, auf diese wird ausdrücklich verwiesen.

Im Falle eines Widerrufs hat der Käufer als Verbraucher für einen etwaigen Wertverlust nur dann aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurück zu führen ist. Dabei ist die richterrechtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Notwendigkeit sowie der vergleichsweisen Prüfung heranzuziehen. Der Verbraucher kann beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware wie in unserem Ladengeschäft verfahren.

4. Lieferungen

4.1. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufer/Auftraggebers.

4.2. Vereinbarungen über Liefertermine und –fristen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

4.3. Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, falls unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs die Einhaltung unmöglich machen (z. B. Streik, höhere Gewalt, Verzögerungen bei Unterlieferanten, usw.). Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde Rechte hieraus erst geltend machen, wenn er uns nach Überschreitung der Lieferzeit schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese abgelaufen ist.

4.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die Kompatibilität einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu vergüten. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, bei Änderungen der Materialeinsatzpreise und der Personalkosten bis zum Liefertag eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als vier Monaten und bei Preisanpassungen bis 10 %. Bei höheren Sätzen ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, sind wir berechtigt, uns innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zu lösen.

5.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.

5.3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Zahlungen binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug, netto Kasse, fällig.

5.4. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecks etc. gehen zu Lasten des Kunden.

6. Erweitertes Pfandrecht

Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. 

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen/Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung und Nachfristsetzung an die letzte, uns bekannte Anschrift des Kunden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des betreffenden Vertrages/Auftrages bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges dürfen diese unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden und vermischt werden. An dem dadurch entstandenen neuen Sachen erwerben wir Miteigentum; der Anteil berechnet sich nach dem Lieferwert der von uns gelieferten Sache.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sachgemäß zu lagern und pfleglich zu behandeln, insbesondere sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Bruch-, Diebstahl- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt wird und dadurch unsere Ansprüche gefährdet werden.
7.4. Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden oder - falls der Kunde keine Wahl trifft - nach eigener Wahl frei.

8. Mängel und Rügepflichten

8.1. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen. Mängelrügen müssen schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. Abholung des Auftragsgegenstandes erhoben werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen. 

8.2. Beanstandete Ware ist/Leistungen sind uns zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien Sache/Leistung. Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern. Nur im Falle der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) gemäß der Bestimmung des nachfolgenden Absatzes berechtigt. Uns ist angemessen Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. 

Zur Ausübung eines Rücktritts- / oder Minderungsrechtes ist der Kunde nur nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB, § 440 BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für die Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die

eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen in Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der gelieferten Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will), richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.3. Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware zugesandt/zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

8.4. Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478, 479 BGB) berechtigt; etwaige Schadensersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

8.5. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns.

8.6. Bei dem Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr ab Übergabe. Die Beschränkung der gesetzlichen Frist gilt jedoch nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z.B. für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Gebrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt. 

Wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Sachmangels ab Übergabe sechs Monate.

8.7. Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen, sowie die Zurverfügungstellung von Mustern/Modellen sowie sonstige produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur zur allgemeinen Produktbeschreibung. Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB und/oder § 444 BGB müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als „Beschaffenheitsgarantie“ gekennzeichnet sein.

8.8. Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nicht zu,

  • wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder unsachgemäße Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs- bzw. Wartungsanleitungen zurückzuführen ist,
  • der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht,
  • der Kunde selbst Nachbesserungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt,
  • der Mangel auf natürlichem Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.

8.9. Die obigen Ausführungen gelten auch dann, wenn dem Kunden Gewährleistungsansprüche aus einer vorherigen Nachbesserung bzw. Reparatur zustehen.

9. Haftung

9.1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und/oder Produzentenhaftung, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Fälle des Vorsatzes ausgenommen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

9.2. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 10 % unserer Vergütung aus dem betroffenen Vertrag.

9.3. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe der uns aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten Vergütung beschränkt; Ziffer 8.2 bleibt hiervon jedoch unberührt.

9.4. Die in Ziffer 9.1 bis Ziffer 9.3 verankerten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer Garantie (z.B. für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB, siehe Ziffer 7.1), aus arglistigem Verschweigen des Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie im Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Beweislast

Mit keiner der oben angegebenen Formulierungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

11. Datenspeicherung

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten. Diesbezüglich soll sich der Kunde schriftlich an obige Anschrift wenden. Wir sichern zu, dass wir die erhaltenen Daten nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind die zur Abwicklung der Bestellung beauftragten Speditionsfirmen bzw. die zur Zahlungsabwicklung beauftragten Unternehmen wie Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf, jedoch unter der Voraussetzung, dass die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, in den Ländern, in denen der Kunde seinen Wohnsitz hat, nicht ausgenommen und / oder unterlaufen werden.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Käufer Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und sonst getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit der Kunde ein Unternehmer ist; auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses selbst kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden. 

12.4. Sollten eine oder mehrere Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluss vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.

12.5. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich eines Anspruchs aus Rücktritt, ist Langquaid.